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   KG, 28.11.2006 - 9 U 210/06   

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https://dejure.org/2006,18850
KG, 28.11.2006 - 9 U 210/06 (https://dejure.org/2006,18850)
KG, Entscheidung vom 28.11.2006 - 9 U 210/06 (https://dejure.org/2006,18850)
KG, Entscheidung vom 28. November 2006 - 9 U 210/06 (https://dejure.org/2006,18850)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfall des berechtigten Interesses an einer presserechtlichen Gegendarstellung wegen Belanglosigkeit der beanstandeten Tatsachenbehauptung; Volle Entsprechung der konkreten Gegendarstellung als Voraussetzung der Geeignetheit einer redaktionellen Richtigstellung

  • Judicialis

    PresseG BE § 10 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PresseG BE § 10 Abs. 1
    Gegendarstellungsanspruch: Berechtigtes Interesse am Abdruck einer Gegendarstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 04.04.2000 - 15 U 172/99

    Voraussetzung eines Anspruchs auf Gegendarstellung

    Auszug aus KG, 28.11.2006 - 9 U 210/06
    Werden entstandene Fehlvorstellungen nicht hinreichend sicher ausgeräumt, schließt die Richtigstellung den Gegendarstellungsanspruch nicht aus (vgl. OLG Köln NJW-RR 2001, 337).
  • OLG München, 25.05.1990 - 21 U 3387/90

    Wirksamkeit von empfangsbedürftigen, als Telefax, Telekopie oder mittels Scanner

    Auszug aus KG, 28.11.2006 - 9 U 210/06
    Vielmehr muss bei der Abdruckanordnung auch die durch Art. 5 Absatz 1 Satz 2 GG geschützte redaktionelle Gestaltungsfreiheit beachtet werden (vgl. BVerfG NJW 1998, 1381, 1384; OLG München AfP 1991, 531, 532; Burckhardt a. a. O. Rd. 190).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.1995 - 15 U 232/94
    Auszug aus KG, 28.11.2006 - 9 U 210/06
    Davon abgesehen können Richtigstellungen durch die Redaktion selbst zwar ausnahmsweise geeignet sein, das berechtigte Interesse an der Gegendarstellung zu beseitigen, jedoch nur, wenn die Richtigstellung der Funktion der konkreten Gegendarstellung voll entspricht und dadurch der Störungszustand nachhaltig beseitigt wird (vgl. Burkhardt a. a. O. Rn. 55; OLG Düsseldorf AfP 1997, 711).
  • KG, 18.12.2008 - 9 U 188/08

    Gegendarstellungsanspruch: Anforderungen an die Schriftgröße einer

    Vielmehr muss bei der Abdruckanordnung stets auch die durch Art. 5 Absatz 1 Satz 2 GG geschützte redaktionelle Gestaltungsfreiheit beachtet werden (Senat Urteil vom 28. November 2006 - 9 U 210/06 - veröffentlicht bei Juris).
  • LG Berlin, 20.10.2009 - 27 O 934/09

    Wenn Redaktion Beitrag selbst richtig stellt, entfällt Anspruch auf

    Werden entstandene Fehlvorstellungen nicht hinreichend sicher ausgeräumt, schließt die Richtigstellung den Gegendarstellungsanspruch nicht aus (Kammergericht, Urteil vom 28.11.2006, 9 U 210/06 m.w.Nachw.).
  • LG Berlin, 20.10.2009 - 27 O 954/09
    Werden entstandene Fehlvorstellungen nicht hinreichend sicher ausgeräumt, schließt die Richtigstellung den Gegendarstellungsanspruch nicht aus ( Kammergericht, Urteil vom 28.11.2006, 9 U 210/06 m.w. Nachw.).
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